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Klinik Hohes Licht
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Pflege bis zur Erschöpfung?

Müttergenesungswerk: Pflegende Angehörige brauchen Information und Ermutigung, wenn die Belastungen zu groß werden
Berlin, 11. Juli 2018.
Eine langjährige Forderung des Müttergenesungswerks (MGW) soll im neuen Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) umgesetzt werden: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für pflegende Angehörige vom Grundsatz „ambulant vor stationär“ auszunehmen. „Diese Ausnahmeregelung gilt bereits bei Kurmaßnahmen für Mütter und Väter, aus einem einfachen Grund: In einer Familie sind Mütter oder auch Väter 24 Stunden im Einsatz und entsprechend belastet. Ambulante Maßnahmen würden diese Belastung erhöhen und zusätzliche Organisation erfordern. Die Situation für pflegende Angehörige ist sehr vergleichbar“, so Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks.

Seit 2012 ist der Anspruch auf Kurmaßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation für pflegende Angehörige explizit benannt – und sie können diese auch in Kliniken im Müttergenesungswerk durchführen. Dass nun im geplanten PpSG der Grundsatz „ambulant vor stationär“ fallen soll, ist ein wichtiger nächster Schritt. Aber: Diese Ausnahme muss analog auch für Vorsorgemaßnahmen gelten. Im aktuellen Entwurf des Gesetzes ist diese bisher nur für Rehabilitationsmaßnahmen vorgesehen.
Wir wissen, dass 70 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen gepflegt werden – überwiegend von Frauen. 22 Prozent der Frauen in den Mütter-Kliniken pflegen Angehörige. Und in den Mutter-Kind-Kliniken sind es schon über 10 Prozent der Mütter, die parallel Angehörige oder ihre behinderten oder chronisch kranken Kinder pflegen.
Besonders wichtig ist neben dem schnellen Weg zur stationären Kurmaßnahme jedoch vor allem die Information der Betroffenen: Pflegende Angehörige wissen oft nicht, dass sie einen Anspruch haben und wie sie zu einer Kur kommen. Zudem werden eigene Attestformulare für pflegende Angehörige benötigt und es ist wichtig, dass sie in den Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen sichtbar werden.
„Wir wünschen uns mehr Informationen und tragen unseren Teil dazu bei“, führt Schilling aus. Das Müttergenesungswerk hat bereits eine Informationskampagne für Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, um Hürden zu beseitigen. Aber auch die Pflegenden benötigen direkte Ermutigung und Hilfestellung. Dafür stellt das MGW u.a. einen Flyer und auch einen Informations-Clip zur Verfügung: www.muettergenesungswerk.de/kuren-fuer-pflegende.

Weitere Informationen und Kontakt:
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Ansprechpartnerin: Anne Schilling, Tel.: 030/33 00 29-0
presse@muettergenesungswerk.de Kurtelefon: 030/33 00 29-29
www.muettergenesungswerk.de
www.muettergenesungswerk.de/jetzt-spenden
Spendenkonto: IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04, BIC: BFSWDE33MUE

. Eine langjährige Forderung des Müttergenesungswerks (MGW) soll im neuen Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) umgesetzt werden: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für pflegende Angehörige vom Grundsatz „ambulant vor stationär“ auszunehmen. „Diese Ausnahmeregelung gilt bereits bei Kurmaßnahmen für Mütter und Väter, aus einem einfachen Grund: In einer Familie sind Mütter oder auch Väter 24 Stunden im Einsatz und entsprechend belastet. Ambulante Maßnahmen würden diese Belastung erhöhen und zusätzliche Organisation erfordern. Die Situation für pflegende Angehörige ist sehr vergleichbar“, so Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks.

Seit 2012 ist der Anspruch auf Kurmaßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation für pflegende Angehörige explizit benannt – und sie können diese auch in Kliniken im Müttergenesungswerk durchführen. Dass nun im geplanten PpSG der Grundsatz „ambulant vor stationär“ fallen soll, ist ein wichtiger nächster Schritt. Aber: Diese Ausnahme muss analog auch für Vorsorgemaßnahmen gelten. Im aktuellen Entwurf des Gesetzes ist diese bisher nur für Rehabilitationsmaßnahmen vorgesehen.
Wir wissen, dass 70 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen gepflegt werden – überwiegend von Frauen. 22 Prozent der Frauen in den Mütter-Kliniken pflegen Angehörige. Und in den Mutter-Kind-Kliniken sind es schon über 10 Prozent der Mütter, die parallel Angehörige oder ihre behinderten oder chronisch kranken Kinder pflegen.
Besonders wichtig ist neben dem schnellen Weg zur stationären Kurmaßnahme jedoch vor allem die Information der Betroffenen: Pflegende Angehörige wissen oft nicht, dass sie einen Anspruch haben und wie sie zu einer Kur kommen. Zudem werden eigene Attestformulare für pflegende Angehörige benötigt und es ist wichtig, dass sie in den Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen sichtbar werden.
„Wir wünschen uns mehr Informationen und tragen unseren Teil dazu bei“, führt Schilling aus. Das Müttergenesungswerk hat bereits eine Informationskampagne für Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, um Hürden zu beseitigen. Aber auch die Pflegenden benötigen direkte Ermutigung und Hilfestellung. Dafür stellt das MGW u.a. einen Flyer und auch einen Informations-Clip zur Verfügung: www.muettergenesungswerk.de/kuren-fuer-pflegende.

Weitere Informationen und Kontakt:
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Ansprechpartnerin: Anne Schilling, Tel.: 030/33 00 29-0
presse@muettergenesungswerk.de Kurtelefon: 030/33 00 29-29
www.muettergenesungswerk.de
www.muettergenesungswerk.de/jetzt-spenden
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